Waffenerwerbsschein für jede Leihwaffe ab
2010
Ab 1. Januar 2010 braucht jeder
Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein. Dieser muss bei der
Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige
Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im
Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein
läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem
Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per
Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular
"Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." holen oder per
Internet herunterladen http://waffen.fedpol.admin.ch
(Rubrik Gesuch und Formulare)
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular
"Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde
einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht
vergessen
- Der Waffenerwerbsschein wird, sofern alle
Angaben korrekt sind, per Post zugestellt