Schützenkönig + Jahresmeister 2023

Schützenkönig

 
Roger Simon
Den Titel des Schützenkönigs geht dieses Jahr mit grossem Vorsprung an Roger Simon. Den zweiten Rang sicherte sich seine Frau Monika und dritter wurde Thomas Holenweg.

Jahresmeister Kat. A

 
Roger Simon
Start - Zielsieg. Nichts neues im Feld A. Einmal mehr konnte Roger Simon seinen Titel verteidigen. Bereits nach der ersten Wertung, dem Einzelwettschiessen, übernahm Roger die Führung und verteidigte diese bis zum Schluss. Zum Abschluss schoss Roger im Jahresstich noch das Maximum!
Auf dem zweiten Platz ist in diesem Jahr Monika Simon, gefolgt von Heinz Baumgartner, welcher der punktgleiche Fabienne Simon mit dem  besseren Einzelwettschiessen den dritten Podestplatz wegschnappte und so den totalen Familientriumpf verhinderte.

Jahresmeister Kat. D

 
Albert Noth
Einmal mehr gibt es im Feld D einen neuen Jahresmeister. Albert Noth übernahm bereits beim "Obligatorischen" die Führung und schoss sich mit konstant hohen Resultaten verdientermassen zum Jahresmeister. Die Investition in den neuen Lauf hat sich gelohnt!
Zur Titelverteidigung hat es nicht gereicht, aber Andreas Trüssel sicherte sich den Vizemeister und Heinz Nussbaum schnappte sich den letzten Podestplatz.

Willkommen bei der Schützengesellschaft

Ziel und Zweck

Mit ihrer Vereinstätigkeit bezwecken die Schützen die Schiessfertigkeit ihrer Mitglieder zu erhalten und weiter zu fördern. Sie fördern das Sport-und Freizeitschiessen sowie die Pflege der Kameradschaft.

Vorstand 2024

Präsident

Peter Rhyner
 

Vizepräsident

Heinz Baumgartner
 

Anlagewart

Patrik Affolter
 

Munitionschef

Christoph Jenni
 

Jungschützenleiter

Markus Müller
 

1. Schützenmeister

Roger Murri
 

Schiesssekretärin

Christine Ryser
 

Sekretärin

Monika Simon
 

Materialwart

Andreas Trüssel
 

Beisitzer

Kurt Wegmüller
 

Kassier

Hans Widmer
 

Schützenmeister

1. Schützenmeister
Roger Murri
2. Schützenmeister
Thomas Holenweg
3. Schützenmeister
Roger Simon
 
4. Schützenmeister
Andreas Trüssel
 
5. Schützenmeister
Mathias Müller
 
6. Schützenmeister
Hansueli Hischi
 
7. Schützenmeister
Peter Rhyner
 
8. Schützenmeister

Andreas Stauffer

9. Schützenmeister

Patrick Rhyner

10. Schützenmeister
Hans Widmer
 

Schützenmeistereinteilung

Einteilung Schützenmeister 2024

Weitere Funktionäre

OK-Präsident Anlässe

Kurt Wegmüller

Fähnrich

Niklaus Hofer
 

Ranglisten

Thomas Holenweg
 

Adressänderungen

Hans Widmer
 

Rechnungsrevisoren

Erika Holenweg
Heinz Nussbaum

Ehrenmitglieder

Ehrenpräsidenten

Martin Müller
Peter Rhyner
Thomas Holenweg

Ehrenmitglieder

Jakob Aebi
Paul Bürgi
Martin Bütikofer
Fritz Hauert
Niklaus Hofer
Mathias Müller
Heinz Nussbaum
Marianne Rhyner
Werner Ryser

Freimitglied

Perozzo Stephan
 

Medikamentengebrauch und Dopingkontrolle

Augen auf beim Medikamentengebrauch

In der Schweiz nehmen rund 8000 Schützinnen und Schützen Betablocker.
Bei Swiss Sport Integrity besteht die Möglichkeit ihre Medikamente abzufragen.
www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/medikamentenabfrage

Sportintegrity

Waffenregistrierung

Waffenregistrierung und Waffenwechsel

Wichtiger Hinweis
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind
folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahme-bewilligung
«klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen
Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne
Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen
Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)

Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen
Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe
bis zum 14. August 2022 melden.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu
Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1
Bst. b WG).

Dokumente zum Herunterladen
Waffenerwerb / Waffenbesitz

Seit 2019 ist das neue Waffenrecht in Kraft:

Im Waffenrecht gibt es:

Meldepflichtige Waffen / Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen

Bei "Meldepflichtigen Waffen" braucht es eine schriftlichen Vertrag (siehe Dokumente) mit einer Meldung beim Kantonalen Waffenbüro!

Für "Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen" braucht es einen Waffenerwerbsschein bezw. eine Ausnahmebewilligung:

Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:

  • auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
  • auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..."  " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
  • Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
  • Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt
  • Nachweis  des regelmässigen sportlichen Schiessens (nur bei Ausnahmebewilligung) - Formular kann heruntergeladen werden!
Leihwaffen

Ab 1. Januar 2010 braucht jeder Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dieser muss bei der Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!

Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:

  • auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
  • auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..."  " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
  • Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
  • Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt

Die Schützen

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage zu begrüssen. Sie erhalten wie gewohnt viele Informationen unserer Gesellschaft und allgemeine Informationen zum Schiesssport.
Laufend werden wir die Seite mit neuen Beiträgen ergänzt sodass die Seite lebendig und aktuell bleibt. Es lohnt sich uns immer wieder zu besuchen.

Neue Schiessfreunde sind jederzeit willkommen

Die Schiesssaison beginnen wir immer Ende März. Von April bis Ende September findet jeweils am Mittwochabend ein Training statt (Siehe Jahresprogramm). Dabei kann jedes Vereinsmitglied seine Schiessfertigkeit verbessern. Dazu kommt unseren Teilnahmen an diversen auswärtigen Schützenfesten und weitere interessanten Anlässen.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie mal den Weg ins Schützenhaus finden und an einem Training, oder an einem internen Schiessen teilnehmen möchten. Neue, interessierte Schiessfreunde sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!

Verein Geschichte

  • Mitglied des Schweizerischen Schützenverein (heute Schweizerischer Sportschützenverband) seit 1923.
  • Die erste Vereinsfahne entstand 1897

Das erste Schützenhaus

Das alte Schützenhaus wurde 1933 erbaut und 1988 durch das jetzige Schützenhaus ersetzt.